Gesundheitsvorsorge Erwachsene "Check up"

Gesetzlich Versicherte haben ab dem vollendeten 35. Lebensjahr alle drei Jahre ein Anrecht auf einen allgemeinen Gesundheits-Check. Dieser dient der Früherkennung von Krankheiten – insbesondere von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Diabetes mellitus. Frühzeitig erkannt, können Erkrankungen effektiv behandelt und damit Folgeschäden vermieden werden. Menschen zwischen dem 18. bis 35. Lebensjahr dürfen diese Leistung lediglich einmalig in Anspruch nehmen.

Der Check-up 35 beinhaltet ein ausführliches Gespräch, die Untersuchungen und eine abschließende Beratung. Die Dokumentation der Untersuchung erfolgt ausschließlich in der Patientenakte. Folgende Untersuchungen werden durchgeführt:

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